Allgemeine Reise‑ und Geschäftsbedingungen von CroaMotoTours

Willkommen bei CroaMotoTours in Poreč – deinem Spezialisten für geführte Motorradtouren durch Kroatien.

Auf dieser Seite findest du alle wichtigen Informationen zu unseren Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen (AGB). Transparenz ist uns besonders wichtig: Wir möchten sicherstellen, dass du vor der Buchung deiner unvergesslichen Tour umfassend informiert bist. Bitte lies die folgenden Punkte sorgfältig durch, um einen reibungslosen und stressfreien Ablauf deiner Reise zu gewährleisten.

Allgemeines

Für unsere auf der Internetseite  www.croamototours.de (im folgenden Veranstalter genannt) vertriebenen
Dienstleistungen gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). 

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Reisevertrag

Mit der Buchung eines auf www.croamototours.de dargestellten Angebots bietet der Reiseteilnehmer dem Veranstalter,
den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt erst durch die Annahme des
Veranstalters zustande. Durch die Zustellung einer Buchungsbestätigung nimmt der Veranstalter die Buchung
des Reiseteilnehmers an.

Durch das Absenden und Anfragen einer unverbindlichen Anfrage, oder einer Zusatzleistung zu einem Angebot
durch den Reiseteilnehmer an den Veranstalter, erbittet der Reiseteilnehmer ein individuelles Angebot durch
den Veranstalter. Durch Annahme des Angebots bietet der Reiseteilnehmer dem Veranstalter, den Abschluss
eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt erst durch die Annahme des Veranstalters
zustande.

Durch die Zustellung einer Buchungsbestätigung und eines Reiseversicherungsscheins nimmt der Veranstalter die Buchung des
Reiseteilnehmers an.

Weichen die Leistungen der Buchungsbestätigung inhaltlich von den Leistungen der Angebotenen Reise bzw.
der bei Anmeldung angegebenen Daten ab, so liegt ein neues Angebot vor, an welches der Veranstalter für die
Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses Angebots zustande, wenn
der Reiseteilnehmer innerhalb der Bindungsfrist eine Annahme erklärt. Die Annahme kann durch eine
schriftliche Bestätigung, durch Anzahlung oder Zahlung des Reisepreises oder durch den Antritt der Reise
erfolgen.

Der Reiseteilnehmer kann sich über alle durch den Veranstalter zur Verfügung gestellten
Buchungsmöglichkeiten zu einer Reise anmelden oder eine Buchungsanfrage tätigen. Zum Beispiel, über die
Buchungsstrecken der Website, per Telefon oder E-Mail.

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Leistungen

Allein maßgeblich für die vom Veranstalter zu erbringende Leistung ist die Leistungsbeschreibung auf der
Reiseausschreibung sowie der Inhalt der Buchungsbestätigung. Andere Beschreibungen der Reiseleistungen
sowie der Preisangaben werden nur Vertragsbestandteil, wie in der Leistungsbeschreibung darauf ausdrücklich
Bezug genommen wird. Unberührt bleiben mit dem Kunden wirksam getroffene Zusatzvereinbarungen.
Änderungen und Abweichungen von wesentlichen Reiseleistungen, die nach Vertragsschluss notwendig
werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit
sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in
Kenntnis zu setzen.

Im Falle einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom
Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn
der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.

Der Reisende muss diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters über die
Änderung der Reiseleistung gegenüber des Veranstalters geltend machen.

Wesentliche Reiseleistungen sind NICHT:
– geänderte Routenführungen auf Grund der Straßen-, oder Wetterverhältnisse

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Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Bei nicht in Anspruch genommenen ordnungsgemäß angebotenen Leistungen wegen vorzeitiger Rückreise oder
sonstigen zwingenden Gründen, wird sich der Veranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der
ersparten Aufwendungen bemühen. Die Verpflichtung entfällt, wenn es sich um unerhebliche Leistungen
handelt oder wenn gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

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Zahlung

Nach Vertragsabschluss wird der Sicherungsschein zugesandt. Danach fällt eine Anzahlung in Höhe von
20% des Reisepreises an. Die Restzahlung ist 45 Tage vor Reisebeginn fällig.
Sollte die Buchung später als 45 Tage vor Reisebeginn getätigt werden, ist der Reisepreis bei Zusendung
des Reisesicherungsscheins sofort in voller Höhe zu überweisen.

Eine Anzahlung bzw. Gesamtzahlung ist erst zu leisten wenn dem Reiseteilnehmer die Buchungsbestätigung
sowie der nach §651 r Abs3 BGB erforderliche Reisesicherungsschein vom Reiseveranstalter ausgehändigt
wurde.

Der Reiseteilnehmer hat ohne Zahlung des vollständigen Reisepreises keinen Anspruch auf Erbringung der
Reiseleistung durch den Veranstalter. Der Reisevertrag wird dann unter Berücksichtigung der gültigen
Stornobedingungen aufgelöst.

Alle Zahlungen sind per Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Firmenkonto zu leisten.

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Reiserücktritt durch den Kunden

Der Reiseteilnehmer kann zu jeder Zeit vor Reisebeginn ohne Einhaltung einer Form von der Reise
zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Veranstalter verliert den Anspruch
auf den Reisepreis, soweit der Reiseteilnehmer vor Reisebeginn zurücktritt oder die Reise nicht antritt. Bei
Rücktritt oder Nichtantritt der Reise, kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Aufwendungen und
Reisevorkehrungen verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt
vorliegt. Bei der Berechnung des Ersatzanspruches sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich
mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Der Veranstalter kann diesen
Ersatzanspruch in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschal pro Person berechnen. Bei allen
Reisen werden die Stornofristen innerhalb der Reisebeschreibung ausgewiesen.

Dem Kunden steht es frei, uns nachzuweisen, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer
Schaden entstanden ist als die geforderte Stornopauschale.

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter als auch der Reiseteilnehmer den Vertrag
kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Veranstalter für die bereits erbrachten Leistungen oder zur
Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

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Stornogebühren:

bis 46 Tage vor Anreise: 0%
ab 45 Tage vor Anreise: 30%
ab 30 Tage vor Anreise: 60%
ab 15 Tage vor Anreise: 100%

Abweichende Stornogebühren werden in der Reisebeschreibung separat ausgewiesen.

Übersteigen die durch den Rücktritt tatsächlich entstandenen Kosten die oben genannten Pauschalen, ist der Reiseveranstalter berechtigt, diese höheren Kosten geltend zu machen.

Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, dass dem Reiseveranstalter ein geringerer Schaden entstanden ist.

Werden bestimmte Leistungen lediglich vermittelt, gelten die Stornobedingungen des jeweiligen Leistungsträgers.

Wünscht der Kunde vor Reisebeginn eine Umbuchung einzelner Leistungen, trägt er sämtliche dadurch entstehenden Mehrkosten, Stornogebühren oder Umbuchungsentgelte vollständig selbst.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.

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Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann unter folgenden Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten:

Wenn die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl für die jeweilige Reise nicht erreicht wird.

Der Reiseteilnehmer sichert mit der Buchung einer Reise folgendes zu.

  • Der Reiseteilnehmer (Fahrer) ist Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis
  • Das Motorrad, mit dem er an der Reise teilnimmt, ist für den öffentlich Straßenverkehr zugelassen und
    befindet sich stehts in einem fahrsicheren Zustand. Besonderes Augenmerkt liegt hier auf
    Verschleißteilen wie den Reifen.
  • Der Fahrer hält sich stets an die Regeln der StVO und der StVZO bzw. an die im jeweils bereisten Land
    gültigen Regeln zum Führen eines KFZ.
  • Der Fahrer hält sich an die jeweils gültigen Bestimmungen zu Haftpflicht- und Fahrzeugversicherungen
  • Der Reiseteilnehmer nimmt an der Veranstaltung nur mit ordnungsgemäßer Schutzkleidung zum
    Motorradfahren Teil. (Helm, Stiefel, Handschuhe, abriebfeste Jacke und Hose)
  • Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen
    Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
  • Der Reiseteilnehmer ist insbesondere dazu verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich der örtlichen
    Reiseleitung mitzuteilen. Diese ist, sofort möglich, beauftrag für Abhilfe zu sorgen. Besteht keine
    örtliche Reiseleitung ist das Abhilfeverlangen direkt an den Veranstalter zu richten.

In diesen Fällen hat der Kunde die dem Reiseveranstalter entstandenen Kosten gemäß den Stornogebührenregelungen zu erstatten.

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Abbruch der Reise

Der Reiseveranstalter kann eine bereits begonnene Reise unter folgenden Umständen abbrechen:

  • Wenn der Tourguide aufgrund von Krankheit oder Verletzung nicht mehr in der Lage ist, die Reise fortzuführen und kein Ersatz gestellt werden kann.

In diesem Fall erhält der Kunde eine anteilige Erstattung für nicht erbrachte Leistungen.

  • Wenn aufgrund bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer Umstände (höhere Gewalt) erhebliche Schwierigkeiten, Gefahren oder Beeinträchtigungen auftreten.

In diesem Fall sind beide Parteien berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen.

Eine Schlechtwetterperiode, die das Motorradfahren lediglich unangenehm macht, stellt ausdrücklich keine höhere Gewalt dar.

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Verstoß gegen Verkehrsregeln oder Gruppenregeln

Verstößt der Kunde gegen die Verkehrsregeln des jeweiligen Landes, missachtet die Regeln der Gruppenreise oder verweigert wiederholt die Befolgung der Anweisungen des Tourguides, kann der Reiseveranstalter den Reisevertrag für ungültig erklären.

In diesen Fällen erfolgt keine Rückerstattung des Reisepreises oder sonstiger Kosten.

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Abbruch der Reise und Nichtinanspruchnahme von Leistungen

Bricht der Reisende die Reise aus Gründen in seiner eigenen Sphäre ab (z. B. Krankheit, technischer Defekt) oder werden einzelne Leistungen nicht in Anspruch genommen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung des anteiligen Reisepreises.

Der Reiseveranstalter bemüht sich jedoch, ersparte Aufwendungen oder Einnahmen aus einer möglichen Weiterveräußerung nicht genutzter Leistungen bei den jeweiligen Leistungsträgern zu erlangen.

Dies gilt nicht, wenn die betreffenden Leistungen unerheblich sind oder gesetzliche bzw. behördliche Bestimmungen einer Erstattung entgegenstehen.

Kommt der Reisende bei einer Tagestour mehr als 20 Minuten nach dem vereinbarten Treffpunkt an, besteht kein Anspruch, dass die Gruppe wartet oder dass die theoretische Einweisung erneut durchgeführt wird.

Grundsätzlich gilt die Reise in diesem Fall als nicht angetreten.

In Abstimmung mit dem Tourguide kann der Reisende die Gruppe zu einem späteren Zeitpunkt an einem vereinbarten Treffpunkt wieder aufschließen.

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Haftung

Bei Reiseteilnahme übernimmt der Reiseteilnehmer die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von
ihm eventuell verursachten Schäden (z.B. Personen-, Sach- und Folgeschäden) und sorgt selbst für
ausreichenden Versicherungsschutz. Der Reiseteilnehmer stellt den Veranstalter und seine Mitarbeiter ferner
von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einem von ihm verursachten oder mit verursachten
Schadensereignis geltend gemacht werden. Die Haftung durch vorsätzliche Schädigung und grobe
Fahrlässigkeit durch den Veranstalter bleiben davon unberührt. Soweit der Veranstalter die Dienste von
Erfüllungsgehilfen oder anderer Dritter in Anspruch nimmt, steht der Veranstalter lediglich für eine sorgfältige
Auswahl sowie übliche Überwachung ein. Der Veranstalter übernimmt insbesondere keine Haftung für
Schäden, die auf einen nicht ordnungsgemäßen Zustand der Strecke zurückzuführen sind. Die Haftung
gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadenersatz aus vertraglichen Ansprüchen aus dem Reisevertrag ist
außer für Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit:

– ein Schaden des Reiseteilnehmers weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde

oder

– der Veranstalter für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich empfohlen oder vermittelt werden (Flüge, Fähren, Veranstaltungen,
Ausstellungsbesuche, sonstige Besichtigungen usw.) und die in der Reiseausschreibung als Fremdleistungen
gekennzeichnet sind. Ein Schadensersatzanspruch dem Veranstalter ist insoweit beschränkt oder
ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden, gesetzlichen
Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein
Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder
Einschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

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Versicherung

Im Leistungsumfang sind keine Versicherungen im Reisepreis enthalten. Der Veranstalter empfiehlt den
Abschluss einer Reiserücktritts-, Unfall-, Auslandskranken- und Krankenrückholversicherung.

Zusätzlich empfiehlt der Veranstalter ausdrücklich den Abschluss einer ADAC+ Mitgliedschaft sowie ein
Schutzbrief für das Motorrad.

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Haftungsverzicht

Mit der Anmeldung zur Reise erklärt der Kunde ausdrücklich Folgendes:

Ich bin mir der Risiken einer (geführten) Motorradtour bewusst.

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr, und ich stimme zu, dass weder der Reiseveranstalter noch andere Personen oder Unternehmen für Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden oder sonstige Beeinträchtigungen haftbar gemacht werden können, die aus Umständen entstehen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen (höhere Gewalt).

Ich erkenne an, dass der Reiseveranstalter nicht für das Fehlverhalten anderer Teilnehmer haftet.

Ich erkenne die Autorität des Reiseveranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen (z. B. des Tourguides) in allen Belangen an, die den Ablauf der Reise, die Durchführung der Tour und sicherheitsrelevante Entscheidungen betreffen.

Ich bin jederzeit selbst verantwortlich für die Wahl meiner Fahrlinie und meiner Fahrgeschwindigkeit und muss beides eigenständig den jeweiligen Bedingungen anpassen – auch beim Fahren hinter einem Tourguide.

Ich verpflichte mich, während der Tour Schäden an der Natur zu vermeiden sowie Bewohner oder Dritte nicht unnötig zu stören.

Nehme ich mit meinem eigenen Motorrad teil, bestätige ich, dass sich mein Motorrad in ordnungsgemäßem technischen Zustand befindet und den geltenden Lärmvorschriften entspricht.

Ich bin persönlich dafür verantwortlich, alle Verkehrsvorschriften der jeweiligen Länder einzuhalten.

Ich bestätige, dass ich gesund bin, die Voraussetzungen für die gebuchte Motorradtour erfülle, über einen gültigen Motorradführerschein der entsprechenden Klasse verfüge und ausreichende Fahrpraxis habe.

Ich bin dafür verantwortlich, dass ich über die erforderliche Schutzkleidung verfüge und dass mein Motorrad verkehrstauglich ist.

Zu meiner eigenen Sicherheit verpflichte ich mich, während der gesamten Tour die vom Reiseveranstalter vorgeschriebene Motorrad‑Schutzausrüstung zu tragen.

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Mängelanzeige

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen.

Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

Leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Kunde den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen.

Eine Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Veranstalter die Abhilfe verweigert oder wenn sofortige Abhilfe aufgrund eines besonderen Interesses des Kunden erforderlich ist.

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Leistung kann der Kunde eine Minderung des Reisepreises verlangen.

Darüber hinaus können Schadensersatzansprüche bestehen.

Der Kunde ist verpflichtet, Reisemängel unverzüglich dem Reiseveranstalter zu melden.

Unterlässt der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft, besteht kein Anspruch auf Minderung des Reisepreises.

Dies gilt nicht, wenn die Anzeige des Mangels offensichtlich aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar.

Der Kunde hat Mängel unverzüglich dem örtlichen Tourguide mitzuteilen.

Ist am Reiseziel kein Tourguide anwesend, sind Mängel direkt an den Reiseveranstalter unter dessen Geschäftsanschrift zu melden.

Informationen zur Erreichbarkeit des Tourguides oder des Veranstalters werden in der Leistungsbeschreibung oder spätestens in den Reiseunterlagen bereitgestellt.

Der Tourguide ist befugt, Abhilfe zu leisten, soweit dies möglich ist, jedoch nicht, Ansprüche anzuerkennen.

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Fristsetzung vor Kündigung

Beabsichtigt der Kunde, den Reisevertrag aufgrund eines Reisemangels oder aus einem wichtigen Grund, der die Fortsetzung der Reise für ihn unzumutbar macht und für den Reiseveranstalter erkennbar ist, zu kündigen, muss der Kunde zunächst eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen 

Eine Fristsetzung ist nicht erforderlich, wenn

  • die Abhilfe unmöglich ist,
  • der Reiseveranstalter die Abhilfe verweigert, oder
  • die sofortige Kündigung aufgrund eines besonderen, für den Reiseveranstalter erkennbaren Interesses des Kunden gerechtfertigt ist.

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Reiseunterlagen

Der Kunde ist verpflichtet, den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der vom Veranstalter mitgeteilten Frist erhält.

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Rechte und Pflichten der Tourguides / Beistandspflicht

Die Tourguides sind berechtigt, während der Reise Mängelanzeigen sowie Abhilfeverlangen des Kunden entgegenzunehmen und Abhilfe zu leisten, soweit dies möglich und erforderlich ist.

Sie sind jedoch nicht befugt, im Namen des Reiseveranstalters Ansprüche auf Reisepreisminderung oder Schadensersatz anzuerkennen oder rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben.

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Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretungsverbot

Vertragliche Ansprüche des Kunden wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen verjähren nach zwei Jahren.

Die Verjährungsfrist beginnt an dem Tag, an dem die Reise vertragsgemäß enden sollte.

Zur Wahrung der Frist müssen Ansprüche an die nachstehend angegebene Anschrift geltend gemacht werden.

Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne eigenes Verschulden an der fristgerechten Geltendmachung gehindert war.

Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen den Reiseveranstalter an Dritte, die nicht an der Reise teilgenommen haben, ist ausgeschlossen.

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Fotos und Videos / Nutzung zu Werbezwecken

Der Kunde kann der Verwendung seiner Daten (insbesondere Foto‑ und Videoaufnahmen von der Reise) zu Werbezwecken — etwa auf der Website des Veranstalters, in sozialen Medien oder in Marketingmaterialien — jederzeit schriftlich widersprechen.

Eine kurze Mitteilung, vorzugsweise per E‑Mail (Kontaktdaten siehe unten), ist hierfür ausreichend.

Fotos, auf denen Personen nicht identifizierbar sind, beispielsweise weil das Gesicht durch einen Helm verdeckt ist, dürfen verwendet werden, sofern der Reisende dem nicht ausdrücklich widerspricht.

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Vermietung von Motorrädern und sonstiger Ausrüstung

Im Zusammenhang mit der Vermietung von Motorrädern oder anderer Ausrüstung handelt der Reiseveranstalter — sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde — ausschließlich als Vermittler.

Eine vertragliche Haftung des Reiseveranstalters als Vermittler ist ausgeschlossen.

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Individualvereinbarungen

Individuelle Vereinbarungen jeglicher Art haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und müssen schriftlich getroffen werden.

Tourguides sind nicht befugt, Zusagen oder Zusicherungen zu machen, die von diesen Reise‑ und Mietbedingungen abweichen.

Etwaige von Tourguides gemachte Zusagen oder Zusicherungen sind für den Reiseveranstalter nicht verbindlich.

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Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Reisevertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des gesamten Reisevertrags hiervon unberührt.

Gleiches gilt für diese Reise‑ und Geschäftsbedingungen.

Mit der Anmeldung erkennt der Kunde diese Bestimmungen als verbindlich für sich selbst sowie für alle in der Anmeldung aufgeführten Begleitpersonen an.

Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, Druck‑ und Rechenfehler zu korrigieren.

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Verbraucherstreitbeilegung

Der Reiseveranstalter nimmt nicht an freiwilligen Verbraucherstreitbeilegungsverfahren gemäß dem deutschen Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teil.

Für alle elektronisch abgeschlossenen Verträge nach dem 15. Februar 2016 verweist der Reiseveranstalter auf die Europäische Online‑Streitbeilegungsplattform (OS‑Plattform):

http://ec.europa.eu/consumers/odr/

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Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Jülich, sofern die Kunden Kaufleute sind.

In allen anderen Fällen gelten die allgemeinen Bestimmungen der Zivilprozessordnung über die örtliche Zuständigkeit.

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Reiseveranstalter:

CroaMotoTours ist eine Marke und Tochtergesellschaft der Vukmanić Travel Planning Croatia

DE-52428 Jülich

Stand: Oktober 2026