Allgemeine Reise‑ und Geschäftsbedingungen von CroaMotoTours
Willkommen bei CroaMotoTours in Poreč – deinem Spezialisten für geführte Motorradtouren durch Kroatien.
Auf dieser Seite findest du alle wichtigen Informationen zu unseren Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen (AGB). Transparenz ist uns besonders wichtig: Wir möchten sicherstellen, dass du vor der Buchung deiner unvergesslichen Tour umfassend informiert bist. Bitte lies die folgenden Punkte sorgfältig durch, um einen reibungslosen und stressfreien Ablauf deiner Reise zu gewährleisten.
1. Anmeldung
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrags an.
Die Anmeldung kann online (Formular/E‑Mail) oder schriftlich erfolgen.
Der Reisevertrag kommt erst zustande, sobald der Reiseveranstalter eine Buchungsbestätigung ausgestellt hat.
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2. Leistungen und Preise
Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der Beschreibung auf der Website sowie aus der vom Veranstalter ausgestellten Reisebestätigung.
Rabattaktionen sind nicht kombinierbar.
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2.1. Änderungen oder Abweichungen von Reiseleistungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht vom Veranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, sofern sie nicht wesentlich sind und den Gesamtcharakter der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Der Reiseveranstalter behält sich vor, die Route den jeweiligen Umständen anzupassen (z. B. Fahrkönnen der Teilnehmer, Wetterbedingungen) sowie geplante Hotels, Pensionen, Restaurants, Pausenorte, Cafés und Sehenswürdigkeiten durch gleichwertige Alternativen zu ersetzen.
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2.2. Preisänderungen
Der Reiseveranstalter verzichtet auf das Recht, den Reisepreis nach erfolgter Buchung zu ändern.
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3. Nicht enthaltene Leistungen
Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich als inkludiert aufgeführt sind, sind nicht Bestandteil des Reisepreises.
Jegliche Hinweise des Reiseveranstalters zu nicht enthaltenen Leistungen dienen ausschließlich der zusätzlichen Information und stellen keine abschließende Abgrenzung des Angebots dar.
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4. Zahlungen
Eine Anzahlung sowie die vollständige Zahlung des Reisepreises sind spätestens 30 Tage vor Reisebeginn erforderlich.
Nach Abschluss des Reisevertrags erhält der Teilnehmer eine Buchungsbestätigung sowie eine Rechnung.
Die Anzahlung beträgt 20 % des Reisepreises, mindestens jedoch 100 €, und ist sofort fällig.
Der Restbetrag muss mindestens 30 Tage vor Reisebeginn ohne weitere Aufforderung vollständig bezahlt werden.
Bei Buchungen weniger als 30 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Reisepreissicherungsscheins fällig.
Die Reiseunterlagen werden nach Zahlungseingang versendet.
Geht die Anzahlung oder der Restbetrag nicht fristgerecht oder nicht vollständig ein, ist der Reiseveranstalter berechtigt, den Reisevertrag zu stornieren und eine Entschädigung in Höhe der geltenden Stornogebühren zu verlangen (siehe Abschnitt 6).
Alle Zahlungen sind per Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Firmenkonto zu leisten.
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5. Mindestteilnehmerzahl
Ist in der Reisebeschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich eine Mindestteilnehmerzahl sowie die Frist für eine mögliche Absage (spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn) angegeben, kann der Reiseveranstalter erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde und die Reise nicht stattfinden wird.
Der Reiseveranstalter informiert den Reisenden unverzüglich, sobald ihm bekannt wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde, spätestens jedoch zwei Wochen vor Reisebeginn.
Der Reisende kann die Teilnahme an einer anderen, gleichwertigen Reise verlangen, sofern der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrkosten für den Reisenden anbieten kann.
Der Reisende muss dieses Recht unmittelbar nach Zugang der Mitteilung des Veranstalters geltend machen.
Macht der Reisende von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, werden bereits geleistete Zahlungen umgehend erstattet.
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6. Rücktritt / Umbuchung durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit von der Reise zurücktreten.
Der Rücktritt sollte schriftlich erfolgen (E‑Mail oder Brief).
Der Kunde erhält vom Reiseveranstalter eine Stornobestätigung.
Eine Reiserücktrittsversicherung ist im Reisepreis nicht enthalten, wird jedoch empfohlen.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, kann der Reiseveranstalter eine pauschale Entschädigung verlangen, die prozentual vom Reisepreis berechnet wird:
- Bis 61 Tage vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises (mindestens 100 €)
- 60 bis 45 Tage vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises
- 44 bis 31 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
- 30 bis 22 Tage vor Reisebeginn: 75 % des Reisepreises
- 21 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 90 % des Reisepreises
- Ab 14 Tagen vor Reisebeginn: 100 % des Reisepreises
Übersteigen die durch den Rücktritt tatsächlich entstandenen Kosten die oben genannten Pauschalen, ist der Reiseveranstalter berechtigt, diese höheren Kosten geltend zu machen.
Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, dass dem Reiseveranstalter ein geringerer Schaden entstanden ist.
Werden bestimmte Leistungen lediglich vermittelt, gelten die Stornobedingungen des jeweiligen Leistungsträgers.
Wünscht der Kunde vor Reisebeginn eine Umbuchung einzelner Leistungen, trägt er sämtliche dadurch entstehenden Mehrkosten, Stornogebühren oder Umbuchungsentgelte vollständig selbst.
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7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann unter folgenden Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten:
- Wenn die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl für die jeweilige Reise nicht erreicht wird. Siehe Abschnitt 5.
- Wenn erkennbar ist, dass der Kunde die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Reise nicht erfüllt, z. B.:
- fehlender gültiger Führerschein der erforderlichen Klasse,
- ein nicht verkehrstaugliches Fahrzeug,
- fehlende vorgeschriebene Schutzkleidung,
- gesundheitliche oder körperliche Einschränkungen, die nach Einschätzung des Reiseveranstalters ein Sicherheitsrisiko darstellen können.
In diesen Fällen hat der Kunde die dem Reiseveranstalter entstandenen Kosten gemäß den Stornogebührenregelungen zu erstatten.
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8. Abbruch der Reise
Der Reiseveranstalter kann eine bereits begonnene Reise unter folgenden Umständen abbrechen:
- Wenn der Tourguide aufgrund von Krankheit oder Verletzung nicht mehr in der Lage ist, die Reise fortzuführen und kein Ersatz gestellt werden kann.
In diesem Fall erhält der Kunde eine anteilige Erstattung für nicht erbrachte Leistungen.
- Wenn aufgrund bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer Umstände (höhere Gewalt) erhebliche Schwierigkeiten, Gefahren oder Beeinträchtigungen auftreten.
In diesem Fall sind beide Parteien berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen.
Eine Schlechtwetterperiode, die das Motorradfahren lediglich unangenehm macht, stellt ausdrücklich keine höhere Gewalt dar.
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9. Verstoß gegen Verkehrsregeln oder Gruppenregeln
Verstößt der Kunde gegen die Verkehrsregeln des jeweiligen Landes, missachtet die Regeln der Gruppenreise oder verweigert wiederholt die Befolgung der Anweisungen des Tourguides, kann der Reiseveranstalter den Reisevertrag für ungültig erklären.
In diesen Fällen erfolgt keine Rückerstattung des Reisepreises oder sonstiger Kosten.
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10. Abbruch der Reise und Nichtinanspruchnahme von Leistungen
Bricht der Reisende die Reise aus Gründen in seiner eigenen Sphäre ab (z. B. Krankheit, technischer Defekt) oder werden einzelne Leistungen nicht in Anspruch genommen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung des anteiligen Reisepreises.
Der Reiseveranstalter bemüht sich jedoch, ersparte Aufwendungen oder Einnahmen aus einer möglichen Weiterveräußerung nicht genutzter Leistungen bei den jeweiligen Leistungsträgern zu erlangen.
Dies gilt nicht, wenn die betreffenden Leistungen unerheblich sind oder gesetzliche bzw. behördliche Bestimmungen einer Erstattung entgegenstehen.
Kommt der Reisende bei einer Tagestour mehr als 20 Minuten nach dem vereinbarten Treffpunkt an, besteht kein Anspruch, dass die Gruppe wartet oder dass die theoretische Einweisung erneut durchgeführt wird.
Grundsätzlich gilt die Reise in diesem Fall als nicht angetreten.
In Abstimmung mit dem Tourguide kann der Reisende die Gruppe zu einem späteren Zeitpunkt an einem vereinbarten Treffpunkt wieder aufschließen.
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11. Haftung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit des Reiseveranstalters verursacht werden, ist auf das Dreifache des Reisepreises begrenzt.
Die Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden aus unerlaubten Handlungen, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist ausgeschlossen.
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12. Haftungsverzicht
Mit der Anmeldung zur Reise erklärt der Kunde ausdrücklich Folgendes:
Ich bin mir der Risiken einer (geführten) Motorradtour bewusst.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr, und ich stimme zu, dass weder der Reiseveranstalter noch andere Personen oder Unternehmen für Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden oder sonstige Beeinträchtigungen haftbar gemacht werden können, die aus Umständen entstehen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen (höhere Gewalt).
Ich erkenne an, dass der Reiseveranstalter nicht für das Fehlverhalten anderer Teilnehmer haftet.
Ich erkenne die Autorität des Reiseveranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen (z. B. des Tourguides) in allen Belangen an, die den Ablauf der Reise, die Durchführung der Tour und sicherheitsrelevante Entscheidungen betreffen.
Ich bin jederzeit selbst verantwortlich für die Wahl meiner Fahrlinie und meiner Fahrgeschwindigkeit und muss beides eigenständig den jeweiligen Bedingungen anpassen – auch beim Fahren hinter einem Tourguide.
Ich verpflichte mich, während der Tour Schäden an der Natur zu vermeiden sowie Bewohner oder Dritte nicht unnötig zu stören.
Nehme ich mit meinem eigenen Motorrad teil, bestätige ich, dass sich mein Motorrad in ordnungsgemäßem technischen Zustand befindet und den geltenden Lärmvorschriften entspricht.
Ich bin persönlich dafür verantwortlich, alle Verkehrsvorschriften der jeweiligen Länder einzuhalten.
Ich bestätige, dass ich gesund bin, die Voraussetzungen für die gebuchte Motorradtour erfülle, über einen gültigen Motorradführerschein der entsprechenden Klasse verfüge und ausreichende Fahrpraxis habe.
Ich bin dafür verantwortlich, dass ich über die erforderliche Schutzkleidung verfüge und dass mein Motorrad verkehrstauglich ist.
Zu meiner eigenen Sicherheit verpflichte ich mich, während der gesamten Tour die vom Reiseveranstalter vorgeschriebene Motorrad‑Schutzausrüstung zu tragen.
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13. Mitwirkungspflicht
13.1 Mängelanzeige
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen.
Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Kunde den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen.
Eine Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Veranstalter die Abhilfe verweigert oder wenn sofortige Abhilfe aufgrund eines besonderen Interesses des Kunden erforderlich ist.
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Leistung kann der Kunde eine Minderung des Reisepreises verlangen.
Darüber hinaus können Schadensersatzansprüche bestehen.
Der Kunde ist verpflichtet, Reisemängel unverzüglich dem Reiseveranstalter zu melden.
Unterlässt der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft, besteht kein Anspruch auf Minderung des Reisepreises.
Dies gilt nicht, wenn die Anzeige des Mangels offensichtlich aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar.
Der Kunde hat Mängel unverzüglich dem örtlichen Tourguide mitzuteilen.
Ist am Reiseziel kein Tourguide anwesend, sind Mängel direkt an den Reiseveranstalter unter dessen Geschäftsanschrift zu melden.
Informationen zur Erreichbarkeit des Tourguides oder des Veranstalters werden in der Leistungsbeschreibung oder spätestens in den Reiseunterlagen bereitgestellt.
Der Tourguide ist befugt, Abhilfe zu leisten, soweit dies möglich ist, jedoch nicht, Ansprüche anzuerkennen.
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13.2 Fristsetzung vor Kündigung
Beabsichtigt der Kunde, den Reisevertrag aufgrund eines Reisemangels oder aus einem wichtigen Grund, der die Fortsetzung der Reise für ihn unzumutbar macht und für den Reiseveranstalter erkennbar ist, zu kündigen, muss der Kunde zunächst eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen (siehe Abschnitt 13.1).
Eine Fristsetzung ist nicht erforderlich, wenn
- die Abhilfe unmöglich ist,
- der Reiseveranstalter die Abhilfe verweigert, oder
- die sofortige Kündigung aufgrund eines besonderen, für den Reiseveranstalter erkennbaren Interesses des Kunden gerechtfertigt ist.
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13.3 Reiseunterlagen
Der Kunde ist verpflichtet, den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der vom Veranstalter mitgeteilten Frist erhält.
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14. Rechte und Pflichten der Tourguides / Beistandspflicht
Die Tourguides sind berechtigt, während der Reise Mängelanzeigen sowie Abhilfeverlangen des Kunden entgegenzunehmen und Abhilfe zu leisten, soweit dies möglich und erforderlich ist.
Sie sind jedoch nicht befugt, im Namen des Reiseveranstalters Ansprüche auf Reisepreisminderung oder Schadensersatz anzuerkennen oder rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben.
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15. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretungsverbot
Vertragliche Ansprüche des Kunden wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen verjähren nach zwei Jahren.
Die Verjährungsfrist beginnt an dem Tag, an dem die Reise vertragsgemäß enden sollte.
Zur Wahrung der Frist müssen Ansprüche an die nachstehend angegebene Anschrift geltend gemacht werden.
Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne eigenes Verschulden an der fristgerechten Geltendmachung gehindert war.
Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen den Reiseveranstalter an Dritte, die nicht an der Reise teilgenommen haben, ist ausgeschlossen.
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16. Fotos und Videos / Nutzung zu Werbezwecken
Der Kunde kann der Verwendung seiner Daten (insbesondere Foto‑ und Videoaufnahmen von der Reise) zu Werbezwecken — etwa auf der Website des Veranstalters, in sozialen Medien oder in Marketingmaterialien — jederzeit schriftlich widersprechen.
Eine kurze Mitteilung, vorzugsweise per E‑Mail (Kontaktdaten siehe unten), ist hierfür ausreichend.
Fotos, auf denen Personen nicht identifizierbar sind, beispielsweise weil das Gesicht durch einen Helm verdeckt ist, dürfen verwendet werden, sofern der Reisende dem nicht ausdrücklich widerspricht.
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17. Vermietung von Motorrädern und sonstiger Ausrüstung
Im Zusammenhang mit der Vermietung von Motorrädern oder anderer Ausrüstung handelt der Reiseveranstalter — sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde — ausschließlich als Vermittler.
Eine vertragliche Haftung des Reiseveranstalters als Vermittler ist ausgeschlossen.
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18. Individualvereinbarungen
Individuelle Vereinbarungen jeglicher Art haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und müssen schriftlich getroffen werden.
Tourguides sind nicht befugt, Zusagen oder Zusicherungen zu machen, die von diesen Reise‑ und Mietbedingungen abweichen.
Etwaige von Tourguides gemachte Zusagen oder Zusicherungen sind für den Reiseveranstalter nicht verbindlich.
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19. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Reisevertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des gesamten Reisevertrags hiervon unberührt.
Gleiches gilt für diese Reise‑ und Geschäftsbedingungen.
Mit der Anmeldung erkennt der Kunde diese Bestimmungen als verbindlich für sich selbst sowie für alle in der Anmeldung aufgeführten Begleitpersonen an.
Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, Druck‑ und Rechenfehler zu korrigieren.
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20. Verbraucherstreitbeilegung
Der Reiseveranstalter nimmt nicht an freiwilligen Verbraucherstreitbeilegungsverfahren gemäß dem deutschen Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teil.
Für alle elektronisch abgeschlossenen Verträge nach dem 15. Februar 2016 verweist der Reiseveranstalter auf die Europäische Online‑Streitbeilegungsplattform (OS‑Plattform):
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
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21. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist HR‑Pula, sofern die Kunden Kaufleute sind.
In allen anderen Fällen gelten die allgemeinen Bestimmungen der Zivilprozessordnung über die örtliche Zuständigkeit.
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Reiseveranstalter:
Vukmanić Travel Planning Croatia d.d.o.
HR-52440 Poreć
Stand: August 2026